Covid-19 Impftermin


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Coronainformation



Coronainformation

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Thema Corona. 

PoC-Antigentest-Test ab dem 13.11.2021

Die COVID-19 Antigen Schnelltests sind ab dem 13.11.2021 erneut kostenlos möglich. In welchem Umfang sich ein Patient testen lassen kann wird mit der nächsten Testverordnung geklärt.

Wie werden die Testungen abgerechnet?

Dies gilt wie bisher für gesetzlich versicherte Personen (eGK einlesen) sowie für privat versicherte Personen und für Personen ohne Versicherung (VKNR 20/822).

 

Wie erfolgt der Nachweis über einen Test-Anspruch nach § 4a?

  • Die Praxis muss sich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen lassen, bei Kindern/Jugendlichen genügt ein Lichtbildausweis (Schülerausweis, Reisepass, etc.)
  • Der Nachweis über Anspruchsberechtigung (ärztliches Zeugnis, sofern ein anderer Arzt die Kontraindikation gegenüber der Impfung festgestellt hat, Mutterpass,..) muss vorgelegt werden.
  • Wichtig: Weisen Sie bitte nochmal darauf hin, dass eine Unterschrift des Patienten erforderlich ist.

Corona-Impfung

Seit dem 12.04.2021 führen wir Corona Impfungen in unserer Praxis durch. 

Update Coronaimpfungen (Stand 17.05.2022):

Termine zur zweiten Auffrischimpfung sind wie gewohnt unter der Rubrik "Auffrischimpfung" buchbar.

Auch nach einer COVID-19 Infektion kann eine Auffrischimpfung bereits nach drei Monaten durchgeführt werden. Auch wenn bereits zweimal (vor Infektion oder nach Infektion) geimpft wurde!

Update Coronaimpfungen 5 - <12 jährige:

Impftermine 5 - <12 jährige sind online buchbar. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Impfung anwesend sein.

Die COVID-Auffrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen (Ausnahme: Impfung mit Jonson & Johnson frühestens nach 4 Wochen).

Bei Rückfragen steht ihnen die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe zur Verfügung: Bürgertelefon: 0211 91 19 10 01 


Corona-Schnelltests

PoC-Antigentest-Test ab dem 13.11.2021

Die COVID-19 Antigen Schnelltests sind ab dem 13.11.2021 erneut kostenlos möglich. In welchem Umfang sich ein Patient testen lassen kann wird mit der nächsten Testverordnung geklärt.

Wie werden die Testungen abgerechnet?

Dies gilt wie bisher für gesetzlich versicherte Personen (eGK einlesen) sowie für privat versicherte Personen und für Personen ohne Versicherung (VKNR 20/822).

Testdurchführung:

  • Sie kommen persönlich ohne Voranmeldung (Bedingung: sie haben keine grippalen Symptome) ab 07.45 Uhr in unsere Praxis. Sie erhalten ein vom Bundesgesundheitsministerium erstelltes ausgedrucktes Testzertifikat.

  • Terminbuchung über die kostenlose chayns® App oder über ihren Browser unter praxisimkreishaus.chayns.net 

  • Scannen des QR-Codes am Praxiseingang.

  • Nach Testdurchführung wird ihnen das Testergebnis digital übermittelt. Sie müssen nicht in der Praxis warten.

Terminbuchung Corona Schnelltest


Corona-PCR Tests

Wir führen freiwillig Corona-PCR Tests bei symptomatischen Patienten durch. Hierfür haben wir Montags, Dienstags und Donnerstags in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr sowie Freitags von 12 Uhr bis 13 Uhr eine eigene Fiebersprechstunde eingerichtet. In dieser Zeit erfolgen nach ärztlicher Freigabe die PCR-Tests.

Auch vor geplanten stationären Aufenthalten in Krankenhäusern sind Corona-Tests durch uns nicht erlaubt. Hierfür sind die Krankenhäuser zuständig. 

Wir empfehlen dringlich den Download der Corona-Warn-App, da nach jedem Abstrich ein QR-Code generiert wird. Diesen können Sie unproblematisch in die App einlesen. Dadurch wird eine schnelle Befundübermittlung in Ihre App gewährleistet. In aller Regel bereits am Folgetag! Die aktuellen Quarantäneregeln (Stand 17.02.2022) können über folgenden Links eingesehen werden.

Kreis Borken: Coronavirus-Tests


Corona-Antikörpertests

SARS-CoV-2: Indirekter Erregernachweis mittels Antikörpertestung:

 Eine Untersuchung auf SARS-CoV-2-Antikörper kann etwa drei Wochen nach Symptombeginn durchgeführt werden. Das Blut wird charakteristisch auf IgG-Antikörper untersucht. Hierdurch kann nachgewiesen werden, ob eine Infektion mit dem Coronavirus bereits durchgemacht wurde. Der verwendete Test besitzt eine Sensitivität von 99% und einer Spezifität von 99,8%. Bei positivem Testergebnis kann eine Immunität mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden.
Wichtig: Eine Testung ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik (beispielsweise zur Prüfung einer Immunität) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, sondern eine individuelle Gesundheitsleistung (Selbstzahlerleistung).